Stadt Aachen darf nicht mehr an Kinderbetreuung und Kinderbildung in der Tagespflege sparen

Bisher war die Bezahlung nach der Satzung für die Tagesmütter und -väter viel zu gering. Das ist weder kinderfreundlich noch familienfreundlich. Zu Mindestlohn und der notwendigen, immer noch nicht ausreichenden Anzahl von U3-Betreuungsplätzen passt das Verhalten der Stadt ebenso wenig.

Seit 2014 streiten wir auf dem gerichtlichen Weg, um eine Änderung der Satzung der Stadt Aachen zu erreichen. Im Juli 2016 hat das Gericht der Stadt Aachen die rote Karte gezeigt.

Nach städtischer interner Prüfung ist nun entschieden worden, das Urteil anzunehmen und die Satzung zu ändern.

Zu den Hintergründen haben die Redakteure der Aachener Nachrichten mehrere Artikel veröffentlicht, die wir hier der Kürze halber verlinken möchten:

Zuletzt am 9. August 2016: Bezahlung der Tagesmütter: Stadt akzeptiert das Urteil

Vorherige Artikel:

5. Juli 2016: Tagesmütter sind der Stadt zu wenig wert

29. März 2016: Schlechte Bedingungen: Tagesmütter und -väter verklagen die Stadt

8. Oktober 2015: Klage von Tagesmüttern: Stadt braucht 16 Monate für Stellungnahme

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